02.04.2014

BGH-Urteil: Keine Haftung trotz Astbruch an Pappeln

Liebe Baumfreunde,

immer wieder müssen sich Gerichte in Deutschland mit Schäden beschäftigen, die aus Sicht von Fachleuten zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.

In einem aktuellen Urteil wird das Grundsatzurteil von 19651 nochmals eindeutig bekräftigt und zugunsten gewissenhafter Kommunen und privater Baumbesitzer ausgeweitet. Auch kritische Baumarten müssen nicht vorzeitig gefällt werden und bedürfen keine pauschalen Sicherungsmaßnahmen:

„Nach der Rechtsprechung … erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. (...) Allein der Umstand, dass bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, führt nicht dazu, dass diese Bäume als im Verkehrsinteresse grundsätzlich zu beseitigende Gefahrenquellen eingestuft werden müssten und der Verkehrssicherungspflichtige weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen hat. Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt es nicht, gesunde, nur naturbedingt vergleichsweise bruchgefährdetere Baumarten an Straßen oder Parkplätzen zu beseitigen oder zumindest sämtliche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Baumteile abzuschneiden.“

[Aus dem Urteil vom 6. März 2014 - III ZR 352/13]


1 BGH-Urteil von 21.01.1965 (NJW 1965, 815) „Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen...".



Warum interessiert uns das Urteil?

Durch unsere fachlichen Kontrollen gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinien [1] und der eindeutigen und nicht manipulierbaren Dokumentation in der treeSPOT -Datenbank gewährleisten wir für unsere Kunden, dass Bäume rechtzeitig und nachweisbar gesichtet werden. Die in diesem Kataster aufgenommenen Bäume werden automatisch zur Regelkontrolle vorgeschlagen und zwar nicht statisch, sondern gemäß der letzten, begründeten Einschätzung des Kontrolleurs. Dieser bewertet wiederum nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien, die je nach Baumart, berechtigter Sicherheitserwartung des Verkehrs und Zustand ein Intervall von einem halben Jahr bis zu 3 Jahren vorschlagen.

Bei treeSPOT muss der Kontrolleur nach einer Kontrolle eindeutig zur Verkehrssicherheit des Baumes, zu empfohlenen Maßnahmen und zum Zeitpunkt der nächsten Regelkontrolle Aussagen treffen und diese dokumentieren. Nur mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass ein Baum bis zum Tage der nächsten Regelkontrolle im rechtlichen Sinne noch als "Sicher" gelten kann.

Die Kosten für Baumerfassung mit Erstkontrolle betragen nur ca. 8,- € je Baum.

Wir empfehlen eine Aufnahme relevanter Bäume in dieses Kataster.

Heiner Löchteken

Gärtnermeister │ Baumsachverständiger

Aktuell

20.10.2021

Hat das BGH-Urteil im Juni 2021 das Nachbarrecht verändert?

So ist die selbstvorgenommene Beseitigung des Überhangs auch dann erlaubt, wenn der Baum dadurch letal geschädigt wird [BGH, 2021]. Meiner Meinung nach überfällig und goldrichtig. Wenn Sie sich über jetzt wundern, lesen Sie...[more]


28.09.2021

Wie wird der Baum des Jahres gewählt?

Jeweils im 4. Quartal tagt das Kuratorium Baum des Jahres (KBJ), einem Organ der Baum des Jahres - Dr. Silvius Wodarz - Stiftung. Dem Kuratorium gehören 32 Personen, Verbände, Betriebe und Institute an, darunter die DDG. Ein...[more]


25.06.2021

Bäume mit Zukunft: klimatolerante Gehölze für den Garten

Im letzten Jahr war es wieder deutlich spürbar: Das Klima verändert sich und bringt neue Wetterextreme mit sich. Das bestätigt auch der Deutsche Wetterdienst (DWD), der 2020 als das zweitwärmste Jahr seit Beginn der...[more]


29.04.2021

Eichenprozessionsspinner (EPS-Strategien)

Wir konnten uns im nördlichen Ruhrgebiet und südlichen Münsterland in den Jahren 2018 – 2019 kaum vor dem Eichenprozessionsspinner (EPS) retten. An Standorten ohne chemische Präventivmaßnahmen haben sich die natürlichen...[more]


25.02.2021

Tiny-Forest - eine gelungene Idee, oder nur ein Marketing-Hype?

Der als Markenname geschützte Begriff `Tiny Forest´ hat mich sofort gefixt, bedeutet übersetzt `winziger Wald´ und trifft die Idee der Initiatoren. Etwas mehr `Mut zum Wald´ finde ich gut, also will ich die Idee mal prüfen...[more]


27.01.2021

DEUTSCHE BAUMPFLEGETAGE AUF 2022 VERSCHOBEN!

Die Deutschen Baumpflegetage 2021 waren für den 04. bis 06. Mai 2021 geplant. Aufgrund der Coronapandemie verschieben die Organisatoren den Termin um ein Jahr auf den 26. bis 28. April 2022. Trotz der Verschiebung wird es das...[more]


18.09.2020

Es geht um die Nuss:

Schmückende Gehölze mit gesunder Frucht Angefangen bei der leicht mehligen Marone und der dreieckigen Buchecker über die herbe Walnuss und die knackige Haselnuss bis hin zur aromatischen Erdnuss und der fast weißen...[more]


Displaying results 15 to 21 out of 53