Liebe Baumfreunde,
immer wieder müssen sich Gerichte in Deutschland mit Schäden beschäftigen, die aus Sicht von Fachleuten zum allgemeinen Lebensrisiko gehören.
In einem aktuellen Urteil wird das Grundsatzurteil von 19651 nochmals eindeutig bekräftigt und zugunsten gewissenhafter Kommunen und privater Baumbesitzer ausgeweitet. Auch kritische Baumarten müssen nicht vorzeitig gefällt werden und bedürfen keine pauschalen Sicherungsmaßnahmen:
„Nach der Rechtsprechung … erstreckt sich die Straßenverkehrssicherungspflicht grundsätzlich auch auf den Schutz vor Gefahren durch Bäume. (...) Allein der Umstand, dass bei manchen Baumarten ein erhöhtes Risiko besteht, dass auch im gesunden Zustand Äste abbrechen, führt nicht dazu, dass diese Bäume als im Verkehrsinteresse grundsätzlich zu beseitigende Gefahrenquellen eingestuft werden müssten und der Verkehrssicherungspflichtige weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen hat. Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Verkehrssicherungspflicht verlangt es nicht, gesunde, nur naturbedingt vergleichsweise bruchgefährdetere Baumarten an Straßen oder Parkplätzen zu beseitigen oder zumindest sämtliche in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Baumteile abzuschneiden.“
[Aus dem Urteil vom 6. März 2014 - III ZR 352/13]
1 BGH-Urteil von 21.01.1965 (NJW 1965, 815) „Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen nur vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen...".
Durch unsere fachlichen Kontrollen gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinien [1] und der eindeutigen und nicht manipulierbaren Dokumentation in der treeSPOT -Datenbank gewährleisten wir für unsere Kunden, dass Bäume rechtzeitig und nachweisbar gesichtet werden. Die in diesem Kataster aufgenommenen Bäume werden automatisch zur Regelkontrolle vorgeschlagen und zwar nicht statisch, sondern gemäß der letzten, begründeten Einschätzung des Kontrolleurs. Dieser bewertet wiederum nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien, die je nach Baumart, berechtigter Sicherheitserwartung des Verkehrs und Zustand ein Intervall von einem halben Jahr bis zu 3 Jahren vorschlagen.
Bei treeSPOT muss der Kontrolleur nach einer Kontrolle eindeutig zur Verkehrssicherheit des Baumes, zu empfohlenen Maßnahmen und zum Zeitpunkt der nächsten Regelkontrolle Aussagen treffen und diese dokumentieren. Nur mit dieser Vorgehensweise ist sichergestellt, dass ein Baum bis zum Tage der nächsten Regelkontrolle im rechtlichen Sinne noch als "Sicher" gelten kann.
Die Kosten für Baumerfassung mit Erstkontrolle betragen nur ca. 8,- € je Baum.
Wir empfehlen eine Aufnahme relevanter Bäume in dieses Kataster.
Heiner Löchteken
Gärtnermeister │ Baumsachverständiger
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