30.01.2019

Streusalzschäden

Das leidige Schneeräumen kommt...

Mit der kalten Jahreszeit kommt alljährlich eine gehasste Aufgabe auf uns zu. Straßen, Gehwege, Hauszugänge und Stufen müssen früh morgens geräumt werden. Außerdem hat der Verantwortliche dafür zu sorgen, dass Rutschgefahren beseitigt werden.

Urteile zur Verkehrssicherungspflicht werden gerne so interpretiert, dass Gehwege vor dem Haus mit auftauenden Mitteln behandelt werden sollten. In vielen Gemeinden ist der Streusalz-Einsatz zwar verboten, durchgesetzt werden diese Verbote aber selten. Ganz im Gegenteil überschlagen sich alljährlich Presseberichte über gefüllte Salzlager der Kommunen, gepaart mit Sonderangebote für Streusalz. Dem Bürger wird suggeriert: Der Winter kann kommen. Bereits ab + 2°C wird gestreut, was das Zeug hergibt, denn wenn der Salzvorrat nicht aufgebraucht wird, kann es sein, dass die bereitgestellten Mittel im kommenden Jahr gekürzt werden! Im privaten Bereich unterbieten sich Facility- Unternehmen preislich, um über die tatsächlich eingesetzte Salzmenge, den notwendigen Umsatz zu erreichen. Auf das Räumen des Schnees wird dann gerne auch mal verzichtet. Es entsteht ein regelrechter Hype in unserer gemäßigten Zone, die vor allem der Streusalzindustrie freut.

 

Streusalzverbot?

Die meisten Stadt- und Straßenbäume, sowie Heckenpflanzen, Pflanzen in Vorgärten und Beete erleiden teils erhebliche Schäden durch Auftausalze. Blattrandnekrosen (braune, welke Blattränder) zeigen sich im Sommer und werden von den meisten Bürgern gar nicht mit Salz in Verbindung gebracht. Insbesondere Bäume degenerieren im Laufe mehrerer Jahre. Die dann geschwächten Bäume sind ein willkommenes Ziel verschiedenster Schädlinge. Da es sich i.d.R. um arttypische Sekundärschädlinge handelt, fehlt hier oft der entscheidende Hinweis der primären Ursache – Salz!

Untersuchungen haben die Kausalität eindeutig hergestellt. Kein Fachmann zweifelt diese Aussagen mehr an. Trotzdem werden schleichende und kaum reparable Schäden an Boden und Pflanzen bewusst heruntergespielt. Die Salzlobby hält sich aber bis heute hartnäckig und streut neben Salz gerne Berichte über Urteile zur Verkehrssicherungspflicht, Phrasen, dass der Winterdienst ohne Streusalz nicht auskäme und natürlich über den bequemen Streusalzeinsatz, der das Räumen fast überflüssig macht – obwohl der Einsatz verboten ist!?

Streusalzverbote sind in der Regel in kommunalen Straßenreinigungssatzungen verankert. Dieser Zustand wird in der Presse leider regelmäßig mit dem Zusatz „...aber Vergehen werden nicht geahndet..“ versehen. Die Logik erschließt sich dem Fachmann nicht.

 

...man könnte nass werden, wenn´s regnet...

Dabei darf man feststellen, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren mehr Eigenverantwortung eines Passanten voraussetzt. So konnte sich noch vor wenigen Jahren jeder, der mit Tanzschuhen auf zwei Laubblättern ausrutscht, auf eine entsprechende Entschädigung freuen.

Mittlerweile gilt sinngemäß: man könnte nass werden, wenn´s regnet...

Die Gerichte entscheiden im Bereich der Verkehrssicherungspflicht weit pragmatischer und wirklichkeitsnaher, als noch vor einigen Jahren. Die Räum- und Streupflicht verhindert nicht, dass Passanten nicht mehr ausrutschen können. Sie soll lediglich die Nutzung ohne besondere Gefahr möglich machen. Ein Streusalzzwang kann dem nicht entnommen werden. Zudem hat der Winterdienst mit Splitt oder Granulat in probates abstumpfendes Streugut an der Hand. Diese Mittel brauchen den Vergleich mit Salz nicht zu scheuen – auch nicht an Rampen. Vor allem lässt die Wirkung nach mehreren Stunden Frost nicht nach, bei einsetzenden Graupel oder sehr leichtem Schnee ist kein weiterer Handlungsbedarf erforderlich.

 

Hände weg vom Streusalz

Im eigenen Interesse und im Interesse der Öffentlichkeit sollte auf Streusalz vollständig verzichtet werden. Wenn wir uns in Zukunft noch zu überschaubaren Kosten an Straßenbäumen, Alleen und Grünflächen neben Verkehrsflächen und Hauseingängen erfreuen wollen, ist kein Platz für Streusalz.

Sollte dennoch ein Schaden an Gehölzen auftreten, lassen Sie sich von Arboristen oder anderen Baumspezialisten beraten.

 

Ihr

Heiner Löchteken

Aktuell

30.08.2022

Alternative Programme für die ‚Baumkontrolle‘ - neuer direktLINK per QR-Code

Die Feststellungen der Baumkontrolle werden heutzutage digital erfasst und Baumsachverständige sollten am besten bewerten können, welche Programme in der Praxis geeignet sind. Aber etliche vorliegende Ausschreibungen geben das...[more]


15.06.2022

Hat das BGH-Urteil im Juni 2021 das Nachbarrecht verändert? (Kopie 1)

So ist die selbstvorgenommene Beseitigung des Überhangs auch dann erlaubt, wenn der Baum dadurch letal geschädigt wird [BGH, 2021]. Mein Nachtrag zu einem früheren Artikel...[more]


06.05.2022

wo sind die Schmetterlinge hin?

In diesem Jahr wird der Eichenprozessionsspinner in NRW kaum wahrgenommen. Dieser Umstand hat sich bereits im Monitoring sehr frühzeitig abgezeichnet und dennoch sind zahlreiche Kommunen und Straßenbaulastträger, wie Straßen.NRW...[more]


13.04.2022

treeSPOT mit neuem Login

Das Baum-Management-Programm wartet mit neuen Funktionen und einem überarbeiteten Login auf. Ein überfälliger, wichtiger Schritt. treeSPOT-Accounts werden oft von Fachleuten gegenseitig zur Verfügung gestellt, denn Baum-Experten...[more]


21.03.2022

Frühjahrsimpression: Blüten-Allee

Bilder sagen mehr als 1.000 Worte darum steht dieses Bild mit einer Allee in voller Blüte für sich. einfach schön![more]


11.01.2022

DIE DEUTSCHE BAUMPFLEGETAGE 2022

Gute Nachrichten für die Baumpflege-Branche: Nach zweijähriger Zwangspause wird es vom 10. - 12. Mai 2022 wieder die Deutschen Baumpflegetage in der Messe Augsburg geben. Das bewährte Konzept aus Fachvorträgen, Kletterforum und...[more]


22.12.2021

Neues von treeSPOT

Liebe Baumfreundinnen, liebe Baumfreunde Nichts ist älter als die Zeitung von gestern – so ähnlich könnte es auch für das derzeitige treeSPOT – Handbuch heißen. Ich entschuldige mich dafür, verspreche aber zugleich, dass die...[more]


Displaying results 8 to 14 out of 53