30.06.2017

Verkehrsicherheitsgutachten oder Regelkontrolle?

Benötigt ein Baumeigentümer stets ein Verkehrssicherheitsgutachten oder erfüllt eine Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie bereits alle Erfordernisse im Sinne der Verkehrssicherungspflicht...

Baumsicherheit

Eigentümer eines Baumes haben dafür zu sorgen, dass von diesem keine Gefahr ausgehen darf. Dieser etwas sperrige Satz wird gerne verwendet, um auf die Verkehrssicherungspflicht hinzudeuten. Medien berichten deutschlandweit von Unwettern und X Bäumen, die Oberleitungen, KFZ-, Sach- und Personenschäden verursacht haben. Vor allem nach den starken Stürmen ist der Baum – der jahrzehntelang einfach nur da war – plötzlich im Fokus und wird kritisch beäugt.

 Der Baum macht Angst!

 Gerät man nun an die falschen Berater, werden schnell umfangreiche, kostenintensive Maßnahmen zur Sicherung des Baumes nötig, oft formuliert in einem teuren Verkehrssicherheitsgutachten, oder – wenn dieser `Berater´ seinen Lebensunterhalt vor allem mit der Holzentsorgung verdient – eine Fällung ist verkehrssicherheitsbedingt dringend und gerne auch schnellstmöglich zu empfehlen.

 Daher der erste, einfachste und wichtigste Tipp:

 Der Baum, der den Extrem-Sturm überstanden hat, fällt morgen nicht einfach um!

 Eine englische Redewendung sagt „fear is a bad counsellor“! (Angst ist ein schlechter Berater!)

 Nehmen Sie sich die Zeit und suchen Sie nach einem Arboristen, Fachagrarwirt oder Baumsachverständigen, der sie berät. Machen Sie ihm sofort deutlich, dass Sie gewillt sind, seine Beratungsleistungen entsprechend zu honorieren, jedoch jede daraus folgende Leistung an einen anderen vergeben werden. Vor allem, wenn in einem Ortstermin von einem Baumpfleger eine extreme Dringlichkeit suggeriert wird, ist Skepsis angebracht! Begrifflichkeiten wie `potentiell umsturzgefährdet´, `Gefahr in Verzug´ oder ähnliches sollen Sie unter Druck setzen. Insbesondere Verkehrssicherheitsgutachten sind erst nötig, wenn bereits stärkere Defekte festgestellt worden sind. So wird ein seriöser Baumkontrolleur oder Baumgutachter zunächst eine Regelkontrolle nach FLL Baumkontrollrichtlinien empfehlen. Er hält ein eigenes Kataster vor, in dem er Kundenbäume einpflegt und verwaltet. Die durchgeführte Kontrolle wird rechtssicher dokumentiert und der Vorgang ist für die allermeisten Bäume an dieser Stelle abgeschlossen. Eine Regelkontrolle ist i.d.R. sehr kostengünstig (neben Anfahrt zwischen 6,- und 15,- €/Baum) und wird mit einer Art Checkliste abgearbeitet. Der erfahrene Kontrolleur notiert alle sichtbaren Schäden und Defekte. Findet er keinen Hinweis einer unmittelbaren Gefahr, wird er den Zeitpunkt der nächsten Regelkontrolle festlegen und der Baum gilt bis zu diesem Zeitpunkt (< 3 Jahre) als `Sicher´ und rechtssicher kontrolliert. Stärkeren Defekten begegnet der Baumfachmann mit kürzeren Kontrollintervallen. Erst wenn ein statisches Problem nicht abschätzbar ist, kann er eine eingehende Untersuchung empfehlen. Hier gibt er seine Eindrücke und Bedenken zu Protokoll, damit ein Baum – Sachverständiger dieses Problem klären sollte. Wenn unabhängige Baumkontrolleure und Baumsachverständige ihre Erkenntnisse feststellen, können die Maßnahmen daraus umgesetzt werden und man darf den Schatten seines Baumes wieder angstfrei genießen.

 Lassen Sie sich von einem Fachmann in Ihrer Nähe beraten!

 Ihr Heiner Löchteken

 

Siehe auch: Verkehrssicherungspflicht

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