Verkehrssicherungspflicht

Was ist das ?
Den Haftungstatbestandteil einer Verkehrssicherungspflichtverletzung sucht man in Gesetzbüchern und Rechtsvorschriften vergeblich. Der Begriff der Verkehrssicherungspflicht ist von der Rechtsprechung als Teilaspekt der allgemeinen Deliktshaftung gemäß § 823 BGB entwickelt worden (RWA „Verkehrssicherung/Baumkontrollen“, 2020). Auf den Besitzer eines Grundstückes mit Bäumen übertragen bedeutet diese Rechtsprechung, dass er als Eigentümer für Gefahren die von diesen Bäumen ausgehen verantwortlich ist und bei Schäden durch mangelnde Sorgfaltspflicht auf Grundlage des § 836 BGB Schadensersatz leisten muss. (Ausschreibungstext)

Aus Sicht des Baumbesitzers ist die frühere Einschätzung, jeden Baum im belaubten und unbelaubten Zustand halbjährlich zu kontrollieren glücklicher Weise nicht mehr gebräuchlich. Mit der 2020 veröffentlichen Baumkontrollrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL [http://www.fll.de]) haben Baumkontrolleure ein verlässliches und gerichtlich anerkanntes Regelwerk an der Hand, welches die Kontrollintervalle wesentlich differenzierter zulässt. Der aus hochdotierten Fachleuten, Wissenschaftlern und Sachverständigen besetzte Regelwerksausschuss gibt dem Baumkontrolleur eine tabellarische Entscheidungshilfe, mit der dieser die Kontrollintervalle festlegt. So wird ein verhältnismäßig junger und gesunder Baum möglicher Weise nur noch alle 3 Jahre kontrolliert, wogegen der mit starken Defekten belastete alte und greise Baum halbjährlich begutachtet werden soll.

Kommt der Baumbesitzer dieser Regelkontrolle und den dort empfohlenen Maßnahmen nach, kommt er ebenfalls seiner Sorgfaltspflicht nach. Er wird dann voraussichtlich auch nicht belangt werden, wenn trotz dieser Sorgfalt ein Schaden durch den Baum  verursacht wird.

Die Regelkontrollen bilden das Rückgrat der Verkehrssicherungspflicht. Dabei wird der Baum durch einen fachlich qualifizierten Kontrolleur (mindestens FLL-zertifizierter Baumkontrolleur) visuell beurteilt und dokumentiert. Als Dokumentation reicht ein Ordner mit eingehefteten Kontrollergebnissen nicht aus. Insbesondere moderne Programme, wie treeSPOT übernehmen zuverlässig diese Verwaltung. Für diese Kontrollen benötigen erfahrene Baumkontrolleure wenige Minuten. Die Kosten liegen somit i.d.R. unter 8,- €/Baum, bei größeren Beständen oft weit darunter und sollten von jedem Baumbesitzer investiert werden.

Erst wenn der Kontrolleur mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln keine abschließende Aussage über Stand- und Bruchsicherheit des Baumes geben kann, empfiehlt er weitere Untersuchungen.

Eingehende Untersuchungen nennt der Fachmann alle Untersuchungen zur Ermittlung der Stand- und Bruchsicherheit, die über den Aufwand einer Regelkontrolle hinausgehen. Dies können statische Berechnungen und Sichtungen vorhandener Unterlagen aber auch sehr viel aufwendigere Schalltomographien zur genauen Ermittlung des Stammquerschnittes oder Zugversuche zur Berechnung der Standfestigkeit sein.

und wie dieser funktioniert.

Gerade in Städten erfüllen Bäume wichtige gestalterische, schützende und ökologische Aufgaben. Diese gehen oft weit über den unmittelbaren Standort hinaus. Der letzte Baum in einer Siedlung wird von den Anwohnern dann bei Sturm besonders beobachtet und macht plötzlich Angst – was kann alles passieren, wenn der fällt?

Man könnte an dieser Stelle einfach beruhigen: Bäume können statisch viel mehr als ihnen manchmal zugetraut wird und eine starke Bewegung der Krone schürt Ängste, ist im Normalfall aber ein Zeichen dafür, dass es dem Baum gut geht. Wenn in Hamburg nach Extrem-Sturmtief „Christian“  vielleicht 200 Bäume entwurzelt wurden, muss man dagegenhalten, dass in derselben Stadt weit über 400.000 (erfasste) Bäume sicher stehengeblieben sind! Und die Rechtsprechung im Schadensfall unterscheidet durchaus, ob der Baum bei Orkanböen oder starkem Sturm entwurzelt wurde oder ohne Wind im Hochsommer plötzlich umfällt.


„fear is a bad counsellor“ (Angst ist ein schlechter Berater, engl. Redewendung)


...aber natürlich ist der Eigentümer für die Verkehrssicherheit zuständig und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Baum keinen Schaden anrichtet.

Der Weg aus diesem Dilemma ist einfacher als mancher vermutet. Im Garten- und Landschaftsbau und in der kommunalen Baumpflege gibt es Kontrolleure, die speziell geschult sind und sich ständig weiterbilden müssen. Diese sind z.B. FLL-Zertifiziert, Fachagrarwirte "Baumpflege" oder Arboristen. Der Kontrolleur erkennt Pathogene wie Pilze und Krankheiten in Krone, Stamm und Wurzel. Er muss diese richtig einschätzen, bewertet hohle Stämme und deren Statik sowie fehlwüchsige Kronenelemente. Mit einer Liste wie beim TüV als Hilfestellung arbeitet der Baumkontrolleur die relevanten Punkte ab und muss am Ende eine klare Aussage treffen. Bis auf einen Schonhammer, Sondierstab und oft jahrelangen Erfahrung benötigt er dafür keine weiteren Hilfsmittel. Für diese Regelkontrolle kalkuliert der Kontrolleur nur 6-8 Minuten je Baum ein, auch wenn ein alter Baum mit vielen Defekten schon mal eine Viertelstunde Zeit braucht. Das Ergebnis wird heute vor Ort mit speziellen Programmen protokolliert und mit Fotos dokumentiert. Der Eigentümer kann sich mit einer solchen Regelkontrolle je nach Baumzustand für bis zu 3 Jahre sorgenfrei zurücklehnen.

Hat der Baum z.B. eine von außen nicht definierbare Höhlung oder andere schwer einschätzbare Defekte, kann der Kontrolleur als Maßnahme auch eingehende Untersuchungen vorschlagen. In der Regel wird dann ein Baumsachverständiger zu Hilfe genommen, der über entsprechende Gerätschaften verfügt. Je nach Art der statischen Fragestellung kommen hier verschiedene Methoden zur Anwendung. Aufwendige Zugversuche machen nur bei sehr wertvollen Bäumen Sinn und lassen eine Aussage der Standfestigkeit, also der Wurzelstabilität zu.

Eine Schall-Tomographie, ist dagegen eine sehr aussagefähige und günstige Methode, auf deren Grundlage ein hohler Baum oft noch Jahre- oder Jahrzehntelang statisch berechnet werden kann. Hier wird der Stammquerschnitt in einer Ebene sehr genau vermessen und von einem Gutachter analysiert. Dieser fertigt i.d.R. auf Grundlage dieser Daten eine statisch integrierte Abschätzung und macht eine Aussage zur Bruchsicherheit des Baumes. 

Mit diesem Hintergrundwissen kann man wenige Minuten für einen Kontrolleur investieren, der dabei helfen kann, dass Angst keine Bäume fällt.

Vielleicht zum Abschluss eine überraschende, aber heute nachvollziehbare Rechnung: Bereits mit der vagen Überlegung, ob ein Baum erhaltenswert ist, macht mancher Aufwand Sinn. Denn ist der Baum dadurch noch 10 Jahre länger statisch sicher, kompensiert das in der Zeit angewachsene Brennholz oft die Kosten mancher Untersuchungen.

§ 823 BGB │ Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

§ 839 BGB │ Haftung bei Amtspflichtverletzung
(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
 (...)

Entwicklung

Die Oberflächenanalyse (OfA) in der Baumkontrolle

Der Eigentümer eines Grundstückes hat dafür Sorge zu tragen, dass von diesem keine vermeidbaren Gefahren für andere Personen und Sachen ausgehen. Dies haben einschlägige Urteile auf Grundlage der allgemeinen Deliktshaftung gemäß § 823 BGB oder § 839 BGB festgestellt und den Begriff der Verkehrssicherungspflicht verwendet (RWA "Verkehrssicherung/Baumkontrollen", 2020). Als Grundstücksbestandteile hat ein Gutachter insbesondere große und alte Bäume mit sichtbaren Defekten zu prüfen. Von ihm wird dabei eine Aussage zur statischen Sicherheit erwartet.

Die statische Baumsicherheit mit möglichst großer Gewissheit einschätzen zu können ist Grundlage für eine Entwicklung und stetige Weiterentwicklung unterschiedlichster Mess- und Untersuchungsmethoden. Im Blick stehen immer umfangreichere Informationen des Zustandes und möglichst geringe Verletzungen des zu untersuchenden Baumes. Zu Wissenserweiterungen haben in den letzten Jahren etliche Versuchsreihen geführt, die Baumschwingungen, Baumversagen, Wind- und Strömungsverhalten, Holzbelastbarkeit und vieles mehr untersuchten. Mit dieser Grundlagenforschung konnten einige Verfahren verbessert werden, wurden andere Messungen verifiziert oder manche Verfahren als Relikte vergangener Zeiten auch auf Abstellgleise verwiesen. Bis auf neu entwickelte Bewegungsmesser hat sich die Sensorik allerdings nicht grundlegend geändert.

Ein optisches Verfahren zur Messung der Randfaser, setzt bei baumstatischen Untersuchungen voraus, dass auf den Baum eine definierte Last beaufschlagt wird. Somit kann diese Arbeitsweise den Zugversuchen zugeordnet werden. Die Randfaser wird der Idee nach dabei nicht punktuell durch Sensoren gemessen, wie es bei der etablierten Inclino- oder AfB-Methode praktiziert wird (Rust, 2008). Die Bewegungen werden vielmehr dreidimensional erfasst und in ihrer Bewegungsart und Ausrichtung beobachtet.