Grundsätzliches

Die Leistungen eines sachverständigen Baumgutachter, das enorme fachliche Wissen und die Bereitschaft dieses auch mitzuteilen mögen den einen oder anderen beeindrucken. Letztendlich handelt es sich bis dahin aber `nur´ um weitgehende und tiefgründige Beratung. Insbesondere bei Fragen zur Baumerhaltung wie der Baumpflege, Standortanalysen und Düngeempfehlungen reicht eine kurze informelle Zusammenfassung der Gespräche. 

Sobald der Sachverständige Stellung zu Themen abgibt, über die gegensätzliche Meinungen vorherrschen reicht eine einfache Dokumentation nicht aus. Die festgestellten Ergebnisse und erforderlichen Maßnahmen, manchmal auch Schadenshöhen oder Baumwerte gehen naturgemäß der einen Partei nicht weit genug und der anderen Partei zu weit. 

Hier wird ein qualifiziertes Gutachten erstellt, welches einem strickten Aufbau folgt. Der Gutachter beschreibt möglichst genau und zunächst wertfrei den Baum und die Baumumgebung, um danach die gestellten Fragen – und nur diese! – nacheinander zu beantworten. Dabei bedient er sich den neuesten Erkenntnissen aus Wissenschaft und Technik, analysiert ähnliche Probleme und stellt diese wissenschaftlich korrekt und plausibel.

Gutachten | Gerichtsgutachten

...oder ausführliches Gutachten. Dieses ist die deutlich umfangreichere Version und Gerichtsgutachten sind stets in dieser Form gehalten. Dem Sachverständigen liegt in erster Linie daran, dass auch in einem Streitfall auf Basis dieser Ausarbeitung eine Einigung erzielt werden kann. Deshalb wird jede Fragestellung vollständig und möglichst Laienverständlich beantwortet. Im Detail führt dies dazu, dass auch bekannte biologische Vorgänge kurz erläutert werden um die Ergebnisse und Antworten zu untermauern. 
Für den Auftraggeber ist es wichtig zu wissen, dass ausschließlich die formulierten Fragen (oder der Beweisbeschluss) beantwortet werden! Ausforschende Fragestellungen dürfen nicht beantwortet werden.

So darf die Fragestellung `...ist der Baum verkehrssicher...´ beantwortet werden, wogegen Fragen in der Art `...welche bedenklichen Defekte weist der Baum auf...´ als ausforschend unbeantwortet bleiben müssen.

Ebenso wichtig für Auftraggeber ist zu berücksichtigen, dass lediglich die gestellten Fragen beantwortet werden dürfen. Weitet der Sachverständige die Fragestellung eigenmächtig auf eine sinnvollere Formulierung aus, läuft er Gefahr von einer Partei für befangen erklärt zu werden. Beispielsweise darf die Frage `...ist es möglich, dass der Baum kippt...´ nicht geändert werden in `...besteht ein erhöhtes Risiko, dass der Baum kippt...´. Die Antwort der ersten Frage lautet leider stets und uneingeschränkt `Ja´, auch wenn der Baum völlig gesund ist. Deutlicher wird es, wenn Sie eine absurde Fragestellung wählen: `ist es möglich, dass ein Flugzeug auf mein Haus stürzt?  -  Ja!´

In einem privat beauftragten Gutachten sollte der Gutachter bei der Fragestellung mitwirken dürfen um eine brauchbare und zielführende Aussage zu erhalten.

Der Umfang eines Gutachtens lässt sich im Vorfeld nur schwer bestimmen und kann von wenigen Seiten bis zur Füllung ganzer Ordner reichen.

Der Schiedsgutachter

Das Schiedsgutachter-Verfahren stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, einem Rechtsstreit aus dem Wege zu gehen. Die strittigen Sachverhalte werden sodann von einem Sachverständigen festgestellt, auf den sich beide Parteien geeinigt haben. Häufigste Streitpunkte für Baumgutachter oder Gehölzsachverständige sind Schadenstaxierungen und/oder Schadensfeststellungen. Wenn beispielsweise unstrittig ist, dass ein Schaden eingetreten ist und eine Partei diesen verursacht hat, ermittelt der Schiedsgutachter die Schadenshöhe in einem Wertgutachten. Ebenso kann er helfen, den Schadensvorgang zu rekonstruieren um die Schuldfrage zu klären. Häufig sind auch Fragestellungen zur Verkehrssicherheit von Nachbarbäumen, wenn dieser sich und sein Eigentum in Gefahr sieht.

Zur Beilegung von Grenzstreitigkeiten eignet sich das Schiedsgutachter-Verfahren weniger, da der Baumsachverständige keine rechtliche Bewertung vornehmen kann. Ein Baumgutachter darf also z.B. nicht feststellen, dass der Grenzabstand nicht eingehalten wurde. Der Sachverständige stellt in solchen Fällen allenfalls fest, dass der Abstand (...) 0,5 m beträgt, das rechnerisch 10 kg Laub auf das Grundstück des Nachbars fällt oder dass die Garage aufgrund des davorstehenden Baumes mit einem PKW (...) nicht erreicht werden kann (Auszüge aus tatsächlichen Feststellungen).

Ein versierter Gutachter vermeidet dabei Schuldzuweisungen oder rechtliche Bewertungen, er stellt vielmehr den Verlauf derart plausibel dar, dass die Parteien eine Einigung finden können.

Fiktives Beispiel: „...mit einem Bagger sind (...)beim Bau der Zisterne Starkwurzeln der (...) Eiche ausgerissen worden. (...) Den Schaden am Baum beziffere ich mit (...) 800,00 €...“

Die Parteien haben für die Schuldfrage unter sich zu klären, wer den Bagger und die Arbeiten in dieser Form veranlasst oder zu verantworten hat.

Die Vorteile eines Schiedsgutachterverfahrens sind die geringen Kosten. Ein Schiedsgutachten ist in seinem Aufwand für die Ortsbegehung und die schriftliche Erstattung des Gutachtens identisch mit einem Gerichtsgutachten oder mit einem selbstständigen Beweisverfahren. Das drum herum verursacht bei letzteren die teilweise hohen Kosten. Wenn das Schiedsgutachterverfahren ordnungsgemäß mit einer Schiedsgutachtervereinbarung beschlossen ist, wird gegen dieses Ergebnis nur in Ausnahmefällen eine Einrede möglich. Das Gutachten und der Gutachter haben bei einem folgenden Rechtstreit die gleiche Gewichtung wie ein durch Beweisbeschluss bestelltes Gutachten.

Vordrucke einer Schiedsgutachter-Vereinbarung sind unter Links als PDF abrufbar.

Kurzgutachten

...das abgespeckte Privatgutachten. Um Irritationen zu vermeiden, wird dieser Begriff von ö.b.v. Sachverständigen in der Praxis nicht verwendet. 

Insbesondere bei sogenannten Verkehrssicherheitsgutachten dokumentiert der Baumsachverständige die statische und biologische Beschaffenheit des Baumes oder der Baumgruppe. Ähnlich wenig Streitpotential stellen Unfallschäden an Bäumen und die Taxierung der Schadenshöhe bei Versicherungsschäden dar.


In dieser formlosen Dokumentationsform kann sich der Gutachter ausschließlich auf zielführende Formulierungen der Sachverhalte beschränken. Bei Gerichtsgutachten geforderte Situationsbeschreibungen und Wiederholungen teilweise ohnehin bekannter Zusammenhänge sind unnötig. Falls gesicherte Erkenntnisse nur mit sehr großem Aufwand zu erwarten sind, kann ein Privat - Gutachten auch ergebnislos abgeschlossen werden.

Um Kosten zu sparen greifen Baumgutachter dann sehr oft zu so genannten Kurzgutachten. Diese werden überwiegend in tabellarischer Form anfertigt und umfassen in der Regel wenige Seiten.

In der Regel geht einem Gutachten auch in diesem Fall eine konkrete Fragestellung voraus. Bei einem Verkehrssicherheitsgutachten zeigt der Baum bereits Defekte, die der Kontrolleur - möglicher Weise der Eigentümer selbst - nicht sicher einschätzen kann. Hier werden die Defekte näher untersucht und ausgewertet (Eingehende Untersuchungen). Falls ein Baumkataster existiert, sollten die Ergebnisse unbedingt auch in diesem dokumentiert werden.

Die Regelkontrolle

Die Regelkontrolle bedarf nicht die Form eines Gutachtens!

Sie ist eine Sichtkontrolle in Gestalt einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme und einer darauf abgestimmten Dokumentation. Das weitere Vorgehen wird im Zuge dieser Kontrolle ebenso festgelegt, wie eine eindeutige Aussage zur Verkehrssicherheit des Baumes. Diese Dokumentation ohne unmittelbare Schadenshinweise als Gutachten oder  Kurzgutachten zu verfassen erinnert an den Schuss mit Kanonen auf Spatzen. Ebenso darf die Rechtssicherheit in Frage gestellt werden, da dieses Gutachten `bei Gefallen´ hervorgeholt werden kann und mit kritischem Inhalt nach einem akuten Schadensfall einfach in der Schublade verbleiben könnte!

Die Dokumentation sollte in Formblätter oder Tabellen erfasst werden, die z.B. broschiert gedruckt werden (Formulare als PDF). Eine Einzelblatt- Dokumentation in einem Ordner dürfte im Schadensfall kaum ausreichen, da der Aufwand dieses Kontrollblatt zu manipulieren oder auszutauschen als zu gering eingestuft würde. Von einer rechtssicheren Dokumentation spricht man, wenn Niederschriften einzelner Kontrollen nur mit erheblichem Aufwand geändert oder entfernt werden können.

  Praktisch kann sogar der Eigentümer diese Regelkontrolle selbst vornehmen und dokumentieren. Dann muss er sich im Schadensfall lediglich erklären, warum er einen möglicher Weise vorher erkennbaren Schaden falsch eingeschätzt hatte.

Besser und wesentlich günstiger ist die Regelkontrolle z.B. durch einen FLL-Zertifizierten Baumkontrolleur (Ausschreibung-Leistungsverzeichnis PDF), der die Ergebnisse im Idealfall in einem Baumkataster (z.B. treeSPOT) festhält. Erst wenn in dieser Kontrolle keine eindeutige Aussage zur Stand- und Bruchsicherheit getätigt werden kann, empfiehlt der Baumkontrolleur eine `Eingehende Untersuchung´, die z.B. in Form eines Kurz-Gutachtens verfasst und im Baum-Kataster dokumentiert wird.